Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Warschauer Vertrag
Wạrschauer Vertrag, 1) am 7. 12. 1970 in Warschau unterzeichneter Vertrag zw. der Bundesrep. Dtl. und der VR Polen; am 3. 6. 1972 in Kraft getreten, enthielt die Feststellung beider Seiten, dass die Oder-Neiße-Linie »die westl. Staatsgrenze der VR Polen bildet« (Art. I) . Die Vertragspartner bekräftigten die Unverletzlichkeit ihrer bestehenden Grenzen jetzt und in Zukunft (Ostpolitik). - Mit In-Kraft-Treten v. a. des Zwei-plus-vier-Vertrages (vom 12. 9. 1990) und des Deutsch-Polnischen Grenzvertrages (vom 14. 11. 1990) war der W. V. politisch überholt.
2) Warschauer Pakt.
Wạrschauer Vertrag, 1) am 7. 12. 1970 in Warschau unterzeichneter Vertrag zw. der Bundesrep. Dtl. und der VR Polen; am 3. 6. 1972 in Kraft getreten, enthielt die Feststellung beider Seiten, dass die Oder-Neiße-Linie »die westl. Staatsgrenze der VR Polen bildet« (Art. I) . Die Vertragspartner bekräftigten die Unverletzlichkeit ihrer bestehenden Grenzen jetzt und in Zukunft (Ostpolitik). - Mit In-Kraft-Treten v. a. des Zwei-plus-vier-Vertrages (vom 12. 9. 1990) und des Deutsch-Polnischen Grenzvertrages (vom 14. 11. 1990) war der W. V. politisch überholt.
2) Warschauer Pakt.