Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Warschauer Vertrag
Wạrschauer Vertrag, 1) am 7. 12. 1970 in Warschau unterzeichneter Vertrag zw. der Bundesrep. Dtl. und der VR Polen; am 3. 6. 1972 in Kraft getreten, enthielt die Feststellung beider Seiten, dass die Oder-Neiße-Linie »die westl. Staatsgrenze der VR Polen bildet« (Art. I) . Die Vertragspartner bekräftigten die Unverletzlichkeit ihrer bestehenden Grenzen jetzt und in Zukunft (Ostpolitik). - Mit In-Kraft-Treten v. a. des Zwei-plus-vier-Vertrages (vom 12. 9. 1990) und des Deutsch-Polnischen Grenzvertrages (vom 14. 11. 1990) war der W. V. politisch überholt.
2) Warschauer Pakt.
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