Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Warschauer Pakt
Wạrschauer Pạkt,1955-91 bestehendes Militärbündnis kommunist. Staaten Europas unter Führung der Sowjetunion; war neben dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe die wichtigste multilaterale Organisation dieser Staaten. Gegründet wurde der W. P. am 14. 5. 1955 in Warschau mit dem von Albanien, Bulgarien, der DDR, Polen, Rumänien, der Sowjetunion, der Tschechoslowakei und Ungarn unterzeichneten »Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand« (Warschauer Vertrag). Der Vertrag, in Kraft getreten am 4. 6. 1955, verpflichtete zu Konsultationen in allen wichtigen Fragen der internat. Politik, v. a. bei Gefahr für die Sicherheit eines der Vertragspartner (Art. 3), zu gegenseitigem militär. Beistand bei einem bewaffneten Überfall in Europa auf einen oder mehrere Teilnehmerstaaten (Art. 4) sowie zur Unterstellung der Streitkräfte unter ein Vereintes Kommando (Art. 5).
Als polit. Führungsorgan des W. P. fungierte der »Polit. Beratende Ausschuss«; 1976 wurde das »Vereinigte Sekretariat« und das »Komitee der Außen-Min.« gebildet. Das militär. Führungsorgan des W. P. war das »Vereinte Kommando der Streitkräfte«. 1969 wurde der »Militärrat der Vereinten Streitkräfte« und das »Komitee der Verteidigungs-Min.« geschaffen; der Oberbefehlshaber des Vereinten Kommandos war stets ein sowjet. General.
Die Sowjetunion sah in dem Bündnis, das durch Truppenstationierungsverträge ergänzt wurde, v. a. ein Gegengewicht zur NATO. Die Kündigung der Mitgliedschaft durch Ungarn 1956 (im Verlauf des ungar. Volksaufstandes) wurde durch die Intervention von sowjet. Truppen unwirksam gemacht. Faktisch schon mit dem Ausbrechen des sowjetisch-chines. Konflikts 1961, offiziell 1968 nach dem Einmarsch von W.-P.-Truppen in die Tschechoslowakei, trat Albanien aus dem Bündnis aus; die DDR trat am 24. 9. 1990 aus. Nach den polit. Umwälzungen in Mittel-, O- und SO-Europa 1989/90 sollten zunächst Charakter und Funktion des W. P. geändert werden; am 25. 2. 1991 beschlossen die Mitgliedstaaten jedoch, die Militärstruktur und damit die gegenseitige militär. Beistandsverpflichtung zum 1. 4. 1991 aufzulösen. Am 1. 7. 1991 wurde in Prag ein Abschlussprotokoll über die endgültige Auflösung des W. P., d. h. auch der polit. Organisation, unterzeichnet.
Wạrschauer Pạkt,1955-91 bestehendes Militärbündnis kommunist. Staaten Europas unter Führung der Sowjetunion; war neben dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe die wichtigste multilaterale Organisation dieser Staaten. Gegründet wurde der W. P. am 14. 5. 1955 in Warschau mit dem von Albanien, Bulgarien, der DDR, Polen, Rumänien, der Sowjetunion, der Tschechoslowakei und Ungarn unterzeichneten »Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand« (Warschauer Vertrag). Der Vertrag, in Kraft getreten am 4. 6. 1955, verpflichtete zu Konsultationen in allen wichtigen Fragen der internat. Politik, v. a. bei Gefahr für die Sicherheit eines der Vertragspartner (Art. 3), zu gegenseitigem militär. Beistand bei einem bewaffneten Überfall in Europa auf einen oder mehrere Teilnehmerstaaten (Art. 4) sowie zur Unterstellung der Streitkräfte unter ein Vereintes Kommando (Art. 5).
Als polit. Führungsorgan des W. P. fungierte der »Polit. Beratende Ausschuss«; 1976 wurde das »Vereinigte Sekretariat« und das »Komitee der Außen-Min.« gebildet. Das militär. Führungsorgan des W. P. war das »Vereinte Kommando der Streitkräfte«. 1969 wurde der »Militärrat der Vereinten Streitkräfte« und das »Komitee der Verteidigungs-Min.« geschaffen; der Oberbefehlshaber des Vereinten Kommandos war stets ein sowjet. General.
Die Sowjetunion sah in dem Bündnis, das durch Truppenstationierungsverträge ergänzt wurde, v. a. ein Gegengewicht zur NATO. Die Kündigung der Mitgliedschaft durch Ungarn 1956 (im Verlauf des ungar. Volksaufstandes) wurde durch die Intervention von sowjet. Truppen unwirksam gemacht. Faktisch schon mit dem Ausbrechen des sowjetisch-chines. Konflikts 1961, offiziell 1968 nach dem Einmarsch von W.-P.-Truppen in die Tschechoslowakei, trat Albanien aus dem Bündnis aus; die DDR trat am 24. 9. 1990 aus. Nach den polit. Umwälzungen in Mittel-, O- und SO-Europa 1989/90 sollten zunächst Charakter und Funktion des W. P. geändert werden; am 25. 2. 1991 beschlossen die Mitgliedstaaten jedoch, die Militärstruktur und damit die gegenseitige militär. Beistandsverpflichtung zum 1. 4. 1991 aufzulösen. Am 1. 7. 1991 wurde in Prag ein Abschlussprotokoll über die endgültige Auflösung des W. P., d. h. auch der polit. Organisation, unterzeichnet.