Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Warenverkehrsfreiheit
Warenverkehrsfreiheit,Grundsatz, nach dem alle Behinderungen und Einschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs innerhalb der EU untersagt sind, fixiert in den Art. 23 ff. EG-Vertrag (i. d. F. des Vertrages von Amsterdam). Die W. zählt zu den »Vier Freiheiten« des Europäischen Binnenmarkts und gilt seit 1994 auch für die EFTA-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum).
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