Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Warenpapiere
Warenpapiere,Urkunden, die eine Warenforderung verbriefen, wie kaufmänn. Anweisungen, wenn sich das darin verbriefte Recht auf eine fungible Ware bezieht; ferner Dispositionspapiere, mit denen ein dingl. Recht an einer Ware verbunden ist: Konnossement, Ladeschein, Lagerschein (Lagergeschäft).
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