Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wareneingangsbuch
Waren|eingangsbuch,Nebenbuch der Buchführung zur Erfassung der Wareneingänge (Art, Preis, Tag der Lieferung und Bezahlung) bei gewerbl. Unternehmen. Das W. muss von allen Gewerbetreibenden für steuerl. Zwecke geführt werden, die von der Führung von Handelsbüchern befreit sind. Großhändler, die Waren an Gewerbetreibende veräußern, sind verpflichtet, alle Warenausgänge in einem Warenausgangsbuch zu verbuchen.
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