Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ware
Ware,Handelsgut. Handelsrechtlich sind W. alle umsatzfähigen Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind oder nach der Anschauung des Verkehrs in Betracht kommen können.
Ware,Handelsgut. Handelsrechtlich sind W. alle umsatzfähigen Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind oder nach der Anschauung des Verkehrs in Betracht kommen können.