Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wanderzwang
Wanderzwang,im europ. Handwerk seit dem 16. Jh. für Handwerksgesellen übl. Pflicht, für längere Zeit Arbeit außerhalb ihres Heimatgebiets zu nehmen (Wanderjahre). Die Zunftsatzungen schrieben den W. vor, um den Gesellennachwuchs mit fremden Arbeitsweisen bekannt zu machen und die heim. Wettbewerbslage zu entlasten. Auch nach der Aufhebung des Zunftzwanges blieb das Gesellenwandern (Wanderschaft, auch Walz gen.) fester Brauch, z. B. bei den Zimmerleuten. (Zunft)
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