Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wanderversicherung
Wanderversicherung, Bez. für die Rentenversicherung eines Versicherten, der während seines Erwerbslebens in versch. gesetzl. Rentenversicherungen versichert war. Seine Rente wird nach Eintritt des Versicherungsfalls als Gesamtrente festgestellt, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen der einzelnen Rentenversicherungszweige erfüllt sind. Im Sinne der W. werden auch die in anderen EG-Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten angerechnet, wenn die jeweiligen nat. Bestimmungen erfüllt sind.
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