Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Waldheimer Prozesse
Wạldheimer Prozẹsse,von der Justiz der DDR von April bis Juni 1950 im Zuchthaus von Waldheim durchgeführte Gerichtsverfahren gegen etwa 3 400 Personen, die unter dem Vorwurf, Kriegs- und nat.-soz. Verbrechen begangen zu haben, angeklagt und bis dahin in sowjet. Internierungslagern (bes. Bautzen, Buchenwald, Sachsenhausen) festgehalten worden waren. Die Verurteilungen erfolgten unter Verstoß gegen elementare Regeln rechtsstaatl., justizförmigen Verfahrens, was ein Unterscheiden von Unschuldigen und Schuldigen verhinderte: Die W. P. wurden von polit. Gremien der SED dirigiert, die Richter waren nach polit. Zuverlässigkeit ausgewählt, der Zeitrahmen für die Verfahren festgelegt, die Schuld der Einzelnen wurde vorausgesetzt, Strafen nicht unter fünf Jahren Zuchthaus erwartet, die Verteidiger, soweit sie in den Verfahren überhaupt tätig werden durften, waren abkommandierte Staatsanwälte. Es wurden 32 Todesurteile gefällt (24 wurden vollstreckt); nur 14 Verurteilte erhielten Freiheitsstrafen unter fünf Jahren. Nach weltweiten Protesten wurden 1952 zahlreiche Verurteilte freigelassen und in vielen Fällen das Strafmaß reduziert. - Die Urteile unterliegen nach dem Untergang der DDR der Rehabilitation. Unter dem Vorwurf v.a. der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung sind nach 1989 gegen Richter und Staatsanwälte der W. P. Strafverfahren durchgeführt worden.
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