Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wakf
Wạkf[arab.] der (türk. Vakif, in N-Afrika Habs), islam. Recht: eine in islam. Staaten weit verbreitete Form religiöser Stiftungen. Per Testament oder durch Registrierung beim Kadi auf unbegrenzte Zeit errichtet, sollen die Erträge des Stiftungsvermögens, das im Wesentlichen aus unveräußerl. und unbelastbaren Ländereien und Gebäuden besteht, der allgemeinen Wohlfahrt - etwa der Armenpflege, Moscheen, Schulen, Krankenhäusern, Altersheimen, Brunnen, Wallfahrtsstätten - dienen (religiöser oder gemeinnütziger W.), können aber auch dem Stifter, seinen Angehörigen und Nachkommen zufließen (Familien-W.).
Wạkf[arab.] der (türk. Vakif, in N-Afrika Habs), islam. Recht: eine in islam. Staaten weit verbreitete Form religiöser Stiftungen. Per Testament oder durch Registrierung beim Kadi auf unbegrenzte Zeit errichtet, sollen die Erträge des Stiftungsvermögens, das im Wesentlichen aus unveräußerl. und unbelastbaren Ländereien und Gebäuden besteht, der allgemeinen Wohlfahrt - etwa der Armenpflege, Moscheen, Schulen, Krankenhäusern, Altersheimen, Brunnen, Wallfahrtsstätten - dienen (religiöser oder gemeinnütziger W.), können aber auch dem Stifter, seinen Angehörigen und Nachkommen zufließen (Familien-W.).