Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wahrheitspflicht
Wahrheitspflicht,die Pflicht der Parteien im Prozess, ihre Erklärungen vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben (§ 138 ZPO). Die W. gilt auch in anderen Verfahrensordnungen.
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