Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wahrheitsbeweis
Wahrheitsbeweis,im Fall der üblen Nachrede der Beweis der Wahrheit der ehrenrührigen Behauptung. Der W. schließt Bestrafung wegen Verleumdung oder übler Nachrede aus, lässt jedoch Bestrafung wegen einfacher Beleidigung zu, wenn die Behauptung oder Verbreitung nach Form oder Umständen unangemessen war.
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