Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wahndelikt
Wahndelikt(Putativdelikt, Wahnverbrechen), die Ausführung einer erlaubten Handlung in der irrigen Annahme, dass sie rechtswidrig und strafbar sei. Das W. ist im Unterschied zum untaugl. Versuch nicht strafbar.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Wahndelikt