Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wahlschuld
Wahlschuld(Alternativobligation), ein Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass nur die eine oder die andere als Erfüllung zu bewirken ist. Das Wahlrecht steht im Zweifel dem Schuldner zu (§ 262 BGB).
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