Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wahlprüfung
Wahlprüfung,Verfahren zur Feststellung der Gültigkeit einer Wahl; für die Wahlen zum Dt. Bundestag geregelt in Art. 41 GG und im W.-Gesetz vom 12. 3. 1951. Die W. erfolgt nur auf Einspruch. Die Entscheidung über den Einspruch trifft der Bundestag mit einfacher Mehrheit nach Vorbereitung durch seinen W.-Ausschuss. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zulässig.
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