Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wahlkapitulation
Wahlkapitulation[nach der Aufzählung der Zusagen in Kapiteln], im MA. und in der Neuzeit schriftlich fixierter Vertrag über die vor einer Wahl von dem zu Wählenden für den Fall seiner Wahl den Wählern gegebenen Zusagen. Wichtig für die dt. Geschichte sind die W. (Capitulatio caesarea), die den Röm. Königen seit Karl V. (1519) von den Kurfürsten unterbreitet wurden; seit 1711 gab es eine ständige unveränderl. W. (Capitulatio perpetua); sie galt als Grundgesetz des Hl. Röm. Reiches.
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