Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wahlfeststellung
Wahlfeststellung,in einem Strafurteil die Feststellung, dass der Beschuldigte durch seine Tat entweder die eine oder die andere strafbare Handlung begangen hat, ohne dass bewiesen werden kann, welche von beiden er begangen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die W. nur statthaft, wenn sicher ist, dass der Täter eine der beiden Straftaten begangen hat und beide psychologisch und rechtsethisch gleichartig sind (z. B. Diebstahl und Hehlerei, aber nicht Diebstahl und Betrug). Bestraft wird nach dem mildesten der maßgebl. Gesetze.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Wahlfeststellung