Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wahldelikte
Wahldelikte,zusammenfassende Bez. für Straftaten (§§ 107 ff. StGB), die im Zusammenhang mit Wahlen zu den Volksvertretungen, zum Europ. Parlament und sonstigen Wahlen und Abstimmungen des Volkes in Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie bei Urwahlen in der Sozialversicherung begangen werden, v. a. Wahlbehinderung (gewaltsame Verhinderung oder Störung einer Wahl bzw. der Feststellung ihres Ergebnisses), Wahlfälschung (Herbeiführen eines unrichtigen Wahlergebnisses), Wählerbestechung (das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen dafür, dass nicht oder in einem bestimmten Sinne gewählt wird), Verletzung des Wahlgeheimnisses und Fälschung von Wahlunterlagen (z. B. hinsichtlich einer Eintragung in die Wählerliste) sowie Abgeordnetenbestechung (der Kauf oder Verkauf einer Stimme für eine Wahl im Europ. Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder oder Gemeinden).
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