Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wahlbeamte
Wahlbeamte,Beamte, deren Berufung in das Beamtenverhältnis eine besondere Wahl erfordert. W. sind Beamte auf Zeit und können haupt- und ehrenamtlich tätig sein. W. spielen v. a. im kommunalen Bereich eine wichtige Rolle, bes. - je nach Kommunal-Verf. - als Bürgermeister, Landräte, Beigeordnete.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Wahlbeamte