Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wahl
Wahl,Verfahren in Staaten, Gebiets- u. a. Körperschaften sowie Personenvereinigungen und Organisationen zur Bestellung von repräsentativen Entscheidungs- oder herrschaftsausübenden Organen. Aus W. können Abg. (bei Landtags- und Bundestags-W.; Europa-W.), Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte (bei Kommunal-W.), Vereinsvorstände, Präs. und Reg.chefs, Betriebsräte usw. hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zur Gesamtentscheidung, der Wahl.
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