Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Waffenübereinkommen
Waffenübereinkommen,Kurz-Bez. für das UN-Übereinkommen von 1980 (in Kraft seit 1983) über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Das W. enthält u. a. ein Verbot von Projektilen, die im menschl. Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, eine Präzisierung der Regeln des Einsatzes von Landminen und eine Beschränkung des Einsatzes von Brandwaffen.
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