Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Waffenstillstand
Waffenstillstand,über die Waffenruhe hinausgehende Vereinbarung zw. Krieg führenden Parteien, die Kampfhandlungen zeitweilig oder dauernd, allg. oder für einen Teil des Kriegsgebietes zu beenden, den Kriegszustand aber rechtlich bis zum Friedensvertrag aufrechtzuerhalten.
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