Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Waffenruhe
Waffenruhe,Völkerrecht: Vereinbarungen über eine vorübergehende Einstellung bewaffneter Handlungen zw. Kriegsparteien, um z. B. die Bergung von Verwundeten, die Evakuierung der Zivilbevölkerung oder den Durchlass von Parlamentären zu ermöglichen.
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