Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
vorläufige Vollstreckbarkeit
vorläufige Vollstreckbarkeit,im Zivilprozess die in der Urteilsformel i. d. R. gegen Sicherheitsleistung erklärte Vollstreckbarkeit eines noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Urteils (Ausnahme: Ehe- und Kindschaftssachen). Die v. V. wird grundsätzlich nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers ausgesprochen, und zwar im Hinblick auf Schäden, die dem Schuldner dadurch entstehen können, dass aus einem möglicherweise unrichtigen Urteil vollstreckt wird, das später in Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird. (Vollstreckungsschutz)
vorläufige Vollstreckbarkeit,im Zivilprozess die in der Urteilsformel i. d. R. gegen Sicherheitsleistung erklärte Vollstreckbarkeit eines noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Urteils (Ausnahme: Ehe- und Kindschaftssachen). Die v. V. wird grundsätzlich nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers ausgesprochen, und zwar im Hinblick auf Schäden, die dem Schuldner dadurch entstehen können, dass aus einem möglicherweise unrichtigen Urteil vollstreckt wird, das später in Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird. (Vollstreckungsschutz)