Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
volkswirtschaftliche Gesamtrechnung,Abk. VGR, kontenmäßige Erfassung der Güter- und Einkommensströme in einer Volkswirtschaft. Die v. G. hat die Aufgabe, nach Abschluss einer Wirtschaftsperiode umfassend, übersichtlich und gut gegliedert eine quantitative Darstellung des wirtsch. Geschehens einer Volkswirtschaft zu geben, insbesondere der Entstehung, Verteilung und Verwendung des Sozialprodukts. Sie ist als statist. Instrument der Wirtschaftsbeobachtung wesentl. Grundlage für gesamtwirtsch. Analysen und Prognosen und findet v. a. in der Konjunktur-, Wachstums- und Strukturpolitik sowie als Ausgangspunkt für internat. Vergleiche Verwendung. In der v. G. werden die Wirtschaftseinheiten in Sektoren (Unternehmen, Staat, private Haushalte) zusammengefasst, die ihrerseits wiederum durch Güter-, Geld- und Leistungsströme miteinander verbunden sind. Die Zusammenhänge zw. Produktion, Einkommensentstehung, -verteilung, -umverteilung und -verwendung sowie den Finanzierungsvorgängen werden mit der Methode der Buchführung analysiert. - 1999 wird die v. G. grundlegend revidiert und auf das Europ. System Volkswirtschaftl. Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 umgestellt. Damit verändern sich v. a. die sektorale Klassifikation, die Erfassung, Abgrenzung und Zuordnung der einzelnen Aggregate des gesamtwirtsch. Rechnungswesens, das für die Rechnung maßgebl. Basisjahr (1995 statt bisher 1991) sowie einige Begriffe (z. B. wird Sozialprodukt durch Nationaleinkommen ersetzt).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: volkswirtschaftliche Gesamtrechnung