Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
volkseigener Betrieb
volks|eigener Betrieb,Abk. VEB, in der DDR Bez. für die in staatl. Eigentum befindl. Betriebe im Ind.- und Dienstleistungssektor, in denen (1989) 6,83 Mio. Menschen, d. h. 79,9 % aller Beschäftigten, tätig waren. Ab Mitte der 70er-Jahre wurden die VEB zum größten Teil in zentral bzw. bezirksgeleitete Kombinate eingegliedert, nur ein Teil existierte bis 1989/90 als Einzelbetrieb. 1990 wurden die rd. 8 000 VEB der staatl. Verwaltung entzogen, in Kapitalges. (GmbH, AG) umgewandelt und der Treuhandanstalt als alleinigem Kapitaleigner zur Privatisierung, Sanierung (Umstrukturierung, Entflechtung) und ggf. Stilllegung unterstellt.unterstellt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: volkseigener Betrieb