Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
volkseigener Betrieb
volks|eigener Betrieb,Abk. VEB, in der DDR Bez. für die in staatl. Eigentum befindl. Betriebe im Ind.- und Dienstleistungssektor, in denen (1989) 6,83 Mio. Menschen, d. h. 79,9 % aller Beschäftigten, tätig waren. Ab Mitte der 70er-Jahre wurden die VEB zum größten Teil in zentral bzw. bezirksgeleitete Kombinate eingegliedert, nur ein Teil existierte bis 1989/90 als Einzelbetrieb. 1990 wurden die rd. 8 000 VEB der staatl. Verwaltung entzogen, in Kapitalges. (GmbH, AG) umgewandelt und der Treuhandanstalt als alleinigem Kapitaleigner zur Privatisierung, Sanierung (Umstrukturierung, Entflechtung) und ggf. Stilllegung unterstellt.unterstellt.
volks|eigener Betrieb,Abk. VEB, in der DDR Bez. für die in staatl. Eigentum befindl. Betriebe im Ind.- und Dienstleistungssektor, in denen (1989) 6,83 Mio. Menschen, d. h. 79,9 % aller Beschäftigten, tätig waren. Ab Mitte der 70er-Jahre wurden die VEB zum größten Teil in zentral bzw. bezirksgeleitete Kombinate eingegliedert, nur ein Teil existierte bis 1989/90 als Einzelbetrieb. 1990 wurden die rd. 8 000 VEB der staatl. Verwaltung entzogen, in Kapitalges. (GmbH, AG) umgewandelt und der Treuhandanstalt als alleinigem Kapitaleigner zur Privatisierung, Sanierung (Umstrukturierung, Entflechtung) und ggf. Stilllegung unterstellt.unterstellt.