Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
vogelfrei
vogelfrei (wolfsfrei), Rechtsgeschichte: geächtet, friedlos; bezeichnete urspr. denjenigen, der als Ausgestoßener unbeerdigt (den Vögeln zum Fraß) blieb (Acht).
vogelfrei (wolfsfrei), Rechtsgeschichte: geächtet, friedlos; bezeichnete urspr. denjenigen, der als Ausgestoßener unbeerdigt (den Vögeln zum Fraß) blieb (Acht).