Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
versicherungsfremde Leistungen
versicherungsfremde Leistungen,Leistungen der Sozialversicherung, die nicht oder nur z. T. dem eigentl. Versicherungszweck dienen. Die Abgrenzung von originären und v. L. ist umstritten, u. a. wegen der Verteilung der Finanzierungslasten. Beispiele für v. L. sind die Kriegsfolgelasten, DDR-Folgelasten, Kindererziehungszeiten, beitragsfreie Familienversicherung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
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