Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
verkehrsberuhigter Bereich
verkehrsberuhigter Bereich,durch Richtzeichen (§ 42 StVO) gekennzeichneter Bereich einer Straße, in dem Fußgänger die ganze Breite der Straße benutzen dürfen und für Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig.
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