Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
verdeckter Ermittler
verdeckter Ermittler,Beamter des Polizeidienstes, der nach dem Vorbild des amerikan. Undercoveragenten unter einer auf Dauer angelegten veränderten Identität (»Legende«) ermittelt. V. E. dürfen mit staatsanwaltl., unter Umständen richterl. Zustimmung nach § 110 a f. StPO zur Aufklärung von erhebl. Straftaten auf dem Gebiet des Drogen- und Waffenhandels, des Staatsschutzes, der gewerbs- und gewohnheitsmäßigen oder sonst organisierten Kriminalität sowie bei Verbrechen mit Wiederholungsgefahr eingesetzt werden. Der Einsatz ist nur zulässig, wenn die Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. Die Identität des v. E. kann auch nach Beendigung des Einsatzes sowie im Strafprozess, in dem seine Erkenntnisse als Beweis dienen können, geheim gehalten werden, allerdings nicht gegenüber den zur Entscheidung über seinen Einsatz berufenen Staatsanwälten bzw. Richtern. Während ihres Einsatzes als v. E. dürfen die Beamten selbst keine Straftaten begehen.
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