Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
verbotene Eigenmacht
verbotene Eigenmacht, die widerrechtl. Entziehung oder Störung des Besitzes ohne den Willen des Besitzers (§ 858 BGB).
verbotene Eigenmacht, die widerrechtl. Entziehung oder Störung des Besitzes ohne den Willen des Besitzers (§ 858 BGB).