Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
venire contra factum proprium
venire cọntra fạctum prọprium [v-; lat.], Recht: Zuwiderhandeln gegen früheres Verhalten; gegen Treu und Glauben verstoßende und daher unzulässige Rechtsausübung, die im Widerspruch zu dem eigenen früheren Verhalten steht.
venire cọntra fạctum prọprium [v-; lat.], Recht: Zuwiderhandeln gegen früheres Verhalten; gegen Treu und Glauben verstoßende und daher unzulässige Rechtsausübung, die im Widerspruch zu dem eigenen früheren Verhalten steht.