Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
venire contra factum proprium
venire cọntra fạctum prọprium [v-; lat.], Recht: Zuwiderhandeln gegen früheres Verhalten; gegen Treu und Glauben verstoßende und daher unzulässige Rechtsausübung, die im Widerspruch zu dem eigenen früheren Verhalten steht.
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