Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorvertrag
Vorvertrag,ein Vertrag, der die Verpflichtung beider Vertragsparteien zum Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages enthält; er bedarf i. d. R. der Form des Hauptvertrages.
Vorvertrag,ein Vertrag, der die Verpflichtung beider Vertragsparteien zum Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages enthält; er bedarf i. d. R. der Form des Hauptvertrages.