Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vortäuschen einer Straftat
Vortäuschen einer Straftat,die wider besseres Wissen einer Behörde gegenüber aufgestellte Behauptung, dass eine rechtswidrige Tat begangen wurde bzw. bevorstehe, um dadurch ein Einschreiten des staatl. Strafverfolgungsapparates auszulösen; mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 145 d StGB).
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Ansicht: Vortäuschen einer Straftat