Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorteilsausgleichung
Vorteils|ausgleichung,Recht: im Schadensersatzrecht die Anrechnung des Vorteils, der durch das schädigende Ereignis hervorgerufen wurde (bes. eine Versicherungsleistung), auf die Schadensersatzleistung. V. wird aber nur vorgenommen, wenn zw. Vorteil und Schadensereignis ein adäquater Zusammenhang besteht, die Anrechnung den Schädiger nicht unbillig entlastet und der Vorteil dauerhaft wirkt.
Vorteils|ausgleichung,Recht: im Schadensersatzrecht die Anrechnung des Vorteils, der durch das schädigende Ereignis hervorgerufen wurde (bes. eine Versicherungsleistung), auf die Schadensersatzleistung. V. wird aber nur vorgenommen, wenn zw. Vorteil und Schadensereignis ein adäquater Zusammenhang besteht, die Anrechnung den Schädiger nicht unbillig entlastet und der Vorteil dauerhaft wirkt.