Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorstellung
Vorstellung,1) Arbeitsrecht: das Aufsuchen eines Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zur Stellensuche. Dem Arbeitnehmer muss nach der Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses eine angemessene Zeit zum Suchen eines neuen Arbeitsverhältnisses (§ 629 BGB) ohne Lohnabzug gewährt werden. Veranlasst der (neue) Arbeitgeber einen Stellensuchenden zur persönl. V., hat er diesem seine Kosten (bes. Reisekosten) zu erstatten.
2) Psychologie: ein im Bewusstsein erlebter, gegebener Inhalt (z. B. eine Erinnerung, ein Fantasiegebilde). V. unterscheiden sich von den Denkvorgängen durch ihre Anschaulichkeit, von den Wahrnehmungen durch das Fehlen eines unmittelbar gegebenen objektiven Gegenstandes. Andererseits versteht man unter V. auch die psych. Abbilder der in Sinnes- und Selbstwahrnehmung im Bewusstsein gegenwärtigen Gegenstände (Objekte).
Vorstellung,1) Arbeitsrecht: das Aufsuchen eines Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zur Stellensuche. Dem Arbeitnehmer muss nach der Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses eine angemessene Zeit zum Suchen eines neuen Arbeitsverhältnisses (§ 629 BGB) ohne Lohnabzug gewährt werden. Veranlasst der (neue) Arbeitgeber einen Stellensuchenden zur persönl. V., hat er diesem seine Kosten (bes. Reisekosten) zu erstatten.
2) Psychologie: ein im Bewusstsein erlebter, gegebener Inhalt (z. B. eine Erinnerung, ein Fantasiegebilde). V. unterscheiden sich von den Denkvorgängen durch ihre Anschaulichkeit, von den Wahrnehmungen durch das Fehlen eines unmittelbar gegebenen objektiven Gegenstandes. Andererseits versteht man unter V. auch die psych. Abbilder der in Sinnes- und Selbstwahrnehmung im Bewusstsein gegenwärtigen Gegenstände (Objekte).