Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht(Altersvorsorgevollmacht), eine Vollmacht, mit der ein Bürger eine Person seines Vertrauens als seinen Vertreter für den Fall der Hilfsbedürftigkeit oder alters- bzw. krankheitsbedingten Geschäftsunfähigkeit bestimmt; eine Alternative zur Betreuung. Der Aufgabenkreis des Bevollmächtigten kann unterschiedlich festgelegt sein. Die Einwilligung des Bevollmächtigten in eine ärztl. Maßnahme, die die Gefahr des Todes oder einer dauernden gesundheitl. Schädigung des Patienten mit sich bringt, bedarf wie auch bei der Betreuung der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (§ 1904 BGB).
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