Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorsorgepauschale
Vorsorgepauschale,im Einkommensteuerrecht (§ 10 c EStG) Pauschale, mit der Vorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden; wird angewendet, wenn keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden. Die V., die 20 % des Arbeitslohns, allerdings beschränkt durch versch. Höchstgrenzen, beträgt, ist in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.
Vorsorgepauschale,im Einkommensteuerrecht (§ 10 c EStG) Pauschale, mit der Vorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden; wird angewendet, wenn keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden. Die V., die 20 % des Arbeitslohns, allerdings beschränkt durch versch. Höchstgrenzen, beträgt, ist in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.