Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorsorgeaufwendungen
Vorsorge|aufwendungen,im Einkommensteuerrecht (§ 10 EStG) Sonderausgaben, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können: Beiträge zu Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzl. Rentenversicherungen und an die Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung), Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sowie Beiträge an Bausparkassen.
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