Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorsitzender
Vorsitzender,der Leiter der Geschäfte und Verhandlungen eines Kollegiums, einer Behörde, einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer Versammlung sowie der leitende Richter eines Kollegialgerichts (Vorsitzender Richter).
Vorsitzender,der Leiter der Geschäfte und Verhandlungen eines Kollegiums, einer Behörde, einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer Versammlung sowie der leitende Richter eines Kollegialgerichts (Vorsitzender Richter).