Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorschusszinsen
Vorschusszinsen,Sollzinsen, die bei vorzeitiger Rückzahlung von Spareinlagen für den vorzeitig zurückgezahlten Betrag auf die Restlaufzeit erhoben werden. Mit dem Wegfall der gesetzl. Kündigungsfrist für Spareinlagen (1993) ist auch die Verpflichtung zur Berechnung von V. entfallen; in den Bedingungen für den Sparverkehr ist die Erhebung indes weiterhin vorgesehen.
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