Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorruhestandsregelung
Vor|ruhestandsregelung,gesetzl. Maßnahmen als Rahmen für tarif- oder arbeitsvertragl. Vereinbarungen, die zur Entlastung des Arbeitsmarkts das vorzeitige Ausscheiden von Arbeitnehmern aus der Erwerbstätigkeit erleichtern sollen. Rechtl. Grundlage in den alten Bundesländern war das Vorruhestands-Ges. vom 13. 4. 1984, das durch das Altersteilzeit-Ges. vom 20. 12. 1988 abgelöst wurde. Diese Regelung wiederum wurde ersetzt durch das Gesetz zur Altersteilzeitarbeit. - In den neuen Bundesländern wurde Altersübergangsgeld vom 3. 10. 1990 bis zum 31. 12. 1992 für längstens fünf Jahre gewährt.
Vor|ruhestandsregelung,gesetzl. Maßnahmen als Rahmen für tarif- oder arbeitsvertragl. Vereinbarungen, die zur Entlastung des Arbeitsmarkts das vorzeitige Ausscheiden von Arbeitnehmern aus der Erwerbstätigkeit erleichtern sollen. Rechtl. Grundlage in den alten Bundesländern war das Vorruhestands-Ges. vom 13. 4. 1984, das durch das Altersteilzeit-Ges. vom 20. 12. 1988 abgelöst wurde. Diese Regelung wiederum wurde ersetzt durch das Gesetz zur Altersteilzeitarbeit. - In den neuen Bundesländern wurde Altersübergangsgeld vom 3. 10. 1990 bis zum 31. 12. 1992 für längstens fünf Jahre gewährt.