Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorratsaktien
Vor|ratsakti|en(Verwertungsaktien), Aktien, die bei ihrer Emission von einem Dritten (meist Bankenkonsortium) auf Rechnung der AG übernommen und für diese, z. B. zum späteren Erwerb von Beteiligungen, zur Verfügung gehalten werden (§ 56 Aktien-Ges.). Als V. werden auch eigene Aktien bezeichnet, die eine AG bis zu einer Höhe von maximal 10 % des Grundkapitals erwerben kann (§ 71 Aktien-Ges.).
Vor|ratsakti|en(Verwertungsaktien), Aktien, die bei ihrer Emission von einem Dritten (meist Bankenkonsortium) auf Rechnung der AG übernommen und für diese, z. B. zum späteren Erwerb von Beteiligungen, zur Verfügung gehalten werden (§ 56 Aktien-Ges.). Als V. werden auch eigene Aktien bezeichnet, die eine AG bis zu einer Höhe von maximal 10 % des Grundkapitals erwerben kann (§ 71 Aktien-Ges.).