Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorort
Vor|ort,1) allg.: im Randbereich einer größeren Stadt gelegener Ort, der eingemeindet oder selbstständig sein kann.
2) Geschichte: a) in der Hanse der leitende Ort (Lübeck), auch bei anderen Städtebünden die geschäftsführende Stadt; b) in der Schweiz bis 1848 der leitende Kanton, in dem die Tagsatzung beriet (Wechsel zw. Zürich, Bern, Luzern).
3) Verbandswesen: i. e. S. die ständige Präsidialbehörde des Schweizer. Handels- und Industrievereins (acht Mitgl. aus der schweizer. Handelskammer), bis 1882 je für 2 bis 3 Jahre aus einer der Handelskammern gebildet; i. w. S. der Verein als Ganzes.
Vor|ort,1) allg.: im Randbereich einer größeren Stadt gelegener Ort, der eingemeindet oder selbstständig sein kann.
2) Geschichte: a) in der Hanse der leitende Ort (Lübeck), auch bei anderen Städtebünden die geschäftsführende Stadt; b) in der Schweiz bis 1848 der leitende Kanton, in dem die Tagsatzung beriet (Wechsel zw. Zürich, Bern, Luzern).
3) Verbandswesen: i. e. S. die ständige Präsidialbehörde des Schweizer. Handels- und Industrievereins (acht Mitgl. aus der schweizer. Handelskammer), bis 1882 je für 2 bis 3 Jahre aus einer der Handelskammern gebildet; i. w. S. der Verein als Ganzes.