Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorflut
Vorflut,in einem Wasserlauf die Möglichkeit ungehinderten Abflusses des regelmäßig zufließenden Wassers nach dem natürl. Gefälle oder durch künstl. Hebung. Der Grundstückseigentümer darf die V. nicht zum Nachteil anderer ändern, auch nicht das Wasser über die Grenzen seines Grundstücks zurückstauen, es sei denn durch eine wasserrechtl. Genehmigung.
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