Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorfahrt
Vorfahrt,nach StVO § 8 geregelter Vorrang für Benutzer bestimmter Zufahrten von Kreuzungen und Einmündungen, den ihnen wartepflichtige Fahrzeuge anderer Richtungen gewähren müssen. Bei gleichrangigen Straßen hat V., wer von rechts kommt. Benutzer von Hauptstraßen haben V. vor Benutzern von Nebenstraßen. Linksabbieger müssen dem geradeaus fahrenden Gegenverkehr V. lassen. Verkehrsregelung mit Farbzeichen oder von Hand hebt die übl. V.-Regeln auf.
Vorfahrt,nach StVO § 8 geregelter Vorrang für Benutzer bestimmter Zufahrten von Kreuzungen und Einmündungen, den ihnen wartepflichtige Fahrzeuge anderer Richtungen gewähren müssen. Bei gleichrangigen Straßen hat V., wer von rechts kommt. Benutzer von Hauptstraßen haben V. vor Benutzern von Nebenstraßen. Linksabbieger müssen dem geradeaus fahrenden Gegenverkehr V. lassen. Verkehrsregelung mit Farbzeichen oder von Hand hebt die übl. V.-Regeln auf.