Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorbereitungshandlungen
Vorbereitungshandlungen,Strafrecht: Handlungen, die noch keinen strafbaren Versuch bilden und straflos sind, soweit sie nicht ausdrücklich mit Strafe bedroht sind (z. B. bei Hochverrat).
Vorbereitungshandlungen,Strafrecht: Handlungen, die noch keinen strafbaren Versuch bilden und straflos sind, soweit sie nicht ausdrücklich mit Strafe bedroht sind (z. B. bei Hochverrat).