Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorbenutzung
Vorbenutzung,Patentrecht: die Herstellung, der Gebrauch oder das Feilhalten des Gegenstands einer Erfindung vor der Anmeldung des Patents. Eine V. im Inland hindert die Erteilung des Patents, weil das Erfordernis der Neuheit der Erfindung nicht mehr gegeben ist (§ 3 Patentgesetz).
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