Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vorabentscheidungsverfahren
Vorab|entscheidungsverfahren,EG-Recht: Vorabentscheidung des Europ. Gerichtshofs über eine gemeinschaftsrechtl. Frage, die in einem nat. Rechtsstreit entstanden ist. Die nat. Gerichte sind berechtigt, letztinstanzl. Gerichte verpflichtet, Fragen a) über die Auslegung des EG-Vertrags, b) über die Gültigkeit und die Auslegung von Handlungen der Gemeinschaftsorgane und der Europ. Zentralbank, c) über die Auslegung von Satzungen der durch den Rat geschaffenen Einrichtungen, soweit die Satzungen dies vorsehen, vorzulegen (Art. 234 EG-Vertrag).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Vorabentscheidungsverfahren