Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Volontär
Volontär[v-, frz.] der, v.a. in Medienunternehmen beschäftigter Arbeitnehmer, der, ohne Auszubildender zu sein, unentgeltlich oder gegen geringe Vergütung prakt. Erfahrung und Kenntnisse erwirbt. Der V. untersteht grundsätzlich den Vorschriften des Arbeitsrechts.
Volontär[v-, frz.] der, v.a. in Medienunternehmen beschäftigter Arbeitnehmer, der, ohne Auszubildender zu sein, unentgeltlich oder gegen geringe Vergütung prakt. Erfahrung und Kenntnisse erwirbt. Der V. untersteht grundsätzlich den Vorschriften des Arbeitsrechts.